Leider haben wir Giftpflanzen in unserem Heu gefunden. Gegen die Vereinbarung ist das Heu offenbar auf Landschaftsschutzflächen geerntet worden. Der vom NABU so angepriesene Artenreichtum auf diesen Flächen, beinhaltet unseren Erfahrungen nach naturgemäß auch einen Reichtum an Giftpflanzen. Daher versuchen wir solches Heu zu vermeiden. Als wir dann die ersten Margeriten im Heu fanden schwante uns schon Böses. Leider hatten unsere Pferde bereits ein paar Symptome, die auf Vergiftung hingewiesen haben, bevor wir die ersten Pflanzen gefunden haben. Wären wir nicht so sorgfältig und kleinlich bei der Futtervorbereitung gewesen, wäre es sicher böse ausgegangen. Bei der Recherche im Internet gab es wenig Bildmaterial von bestätigten Funden. Wir haben uns an die Landwirtschaftskammer NRW gewandt und haben in Ingo Dünnebacke einen sehr kompetenten und hilfsbereiten Ansprechpartner gefunden. Bestätigen konnte er sowohl Jakobskreuzkraut als auch Herbstzeitlose – leider.
Die Beschaffenheit des betroffenen Heus:
- sehr unterschiedliche Qualität und Beschaffenheit innerhalb eines Ballens
- Blüten und Blütenstängel, vor allem Margeriten
- Jakobskreuzkraut nicht unbedingt gehäuft in einzelnen Lagen, sondern in den Ballen verteilt
- Herbstzeitlose ebenfalls verteilt
Symptome der Pferde:
Pferd 1:
- zuerst plötzlicher Konditionsverlust, schwere Atmung unter Belastung, übermäßiges Schwitzen
- dann Ödem an rechtem Hinterbein und Schlauchtasche, geschwollene Augenlieder, matter Blick
- Berührungsempfindlichkeit (zum Beispiel Zucken, ähnlich wie um eine Fliege zu verscheuchen)
- später raue Lippen und Maul, rote Stellen auf den Schleimhäuten
Pferd 2:
- zuerst diffuse Lahmheit (Hufgeschwür?)
- in der Folge angezogener Bauch und Körperhaltung ähnlich einem Kreuzverschlag
- geschwollene Augenlieder
Pferd 3:
- sehr rote Schleimhäute, Zahnfleisch
- plötzlicher Juckreiz
Pferd 4 & 5
- Durchfall bzw. Kotwasser
Pferde 6 & 7
- starker Durst, wir haben die Tränken kontrolliert konnten uns das Verhalten nicht erklären und haben dann aus Bottichen getränkt.
Als Verkäufer ist man verpflichtet schädliches Futter sofort vom Verkauf zurückzuziehen und zu vernichten. Ebenfalls verboten ist es wissentlich verdorbenes oder ungeeignetes Futter zu verfüttern. Sowohl Verkäufer als auch Tierhalter sind verpflichtet sich von der Eignung des Futters zu überzeugen. https://www.gesetzesweb.de/FuttermG.html
Jakobskreuzkraut im Heu (bestätigt durch die Landwirtschaftskammer NRW)
- gelbe, gebündelte Blütenstände
- gekräuselte Blätter
- signifikante violette Färbung der älteren Stiele
Herbstzeitlose im Heu (bestätigt durch die Landwirtschaftskammer NRW) Ergänzung 19.10.2020: Wahrscheinlich junger Riesenbärenklau!
Korrektur: Wahrscheinlich Bärenklau und nicht Herbstzeitlose im Heu Korrektur: Wahrscheinlich Bärenklau und nicht Herbstzeitlose im Heu